Allgemeine Nutzungsbedingungen CADSOMA (Händler)

§ 1 Allgemeines, Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen der MERViSOFT GmbH, Rheingaustraße 88, 65203 Wiesbaden (nachfolgend: „MERViSOFT“) mit Händlern auf dem Marktplatz https://CADSOMA.com/ und allen Unterseiten (nachfolgend: „CADSOMA“).

(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

(3) Abweichende Vorschriften der Händler gelten nicht, es sei denn, MERViSOFT hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen MERViSOFT und den Händlern haben dabei stets Vorrang.

(4) Der Vertragstext wird von MERViSOFT nach dem Vertragsschluss gespeichert, ist aber nicht öffentlich zugänglich. Der Händler kann diese Allgemeinen Nutzungsbe- dingungen abrufen, speichern und ausdrucken.

(5) Die Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.

(6) Die Geschäftsbeziehungen zwischen MERViSOFT und dem Händler unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(7) Gerichtsstand ist Wiesbaden, soweit der Händler Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 2 Inhalte von CADSOMA

(1) MERViSOFT betreibt die Plattform CADSOMA, auf der Händler insbesondere CAD- Produkte und CAD-Dienstleistungen anbieten und Verträge über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen mit anderen Nutzern von CADSOMA abschließen können.

(2) Auf CADSOMA dürfen nur Unternehmen i.S.d. § 14 BGB ihre Leistungen und Produkte anbieten. Verbraucher i.S.d. §13 BGB dürfen keine Angebote auf CADSOMA inserieren.

(3) Auf CADSOMA kann ein Händler im Rahmen seiner Registrierung aus verschiedenen kostenpflichtigen Paketen auswählen. Die Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung.

(4) Interessenten (nachfolgend auch „Endkunden“ genannt) können ein verbindliches Angebot zum Kauf des Produkts abgeben. Ein etwaiger Kaufvertrag wird dabei unmittelbar zwischen dem Händler und dem Endkunden abgeschlossen. MERViSOFT haftet deshalb nicht für etwaige Vertragsverletzungen, z.B. Zahlungsausfälle, durch einen Endkunden.

(5) MERViSOFT strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit von CADSOMA von 99 % im Kalenderjahr an. MERViSOFT kann den Zugang zu den eigenen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes und/ oder die Aufrecht- erhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, dies erfordern. Gleiches gilt für den Ausfall der Leistung aufgrund notwendiger Betriebs- unterbrechungen (Wartungsarbeiten). Ein Anspruch auf Fortbestehen dieser Leistungen besteht nicht, ebenso keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche, soweit MERViSOFT keinen Einfluss hat, also nicht zu vertretende Umstände vorliegen, insbesondere auf Grund höherer Gewalt.

(6) MERViSOFT ist bemüht, die Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. MERViSOFT behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen der Händler für diese zumutbar sind.

(7) Endkunden können auf CADSOMA Suchanfragen zu Produkten und Dienstleistungen stellen, die ihnen dann in Form eines Rankings dargestellt werden. Die dem Ranking zugrundeliegenden Hauptparameter sowie deren relative Gewichtung ist auf CADSOMA unter der Rubrik „Ranking“ hinterlegt.

§ 3 Registrierung

(1) Die vollständige Nutzung von CADSOMA ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Die Registrierung ist kostenlos möglich.

(2) Die Registrierung erfolgt durch die Eröffnung eines Händlerzugangs, wobei jeder Händler diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptieren muss. Bei einer Anmeldung muss ein Händler diverse Pflichtangaben (z.B. vollständige Firmierung, Adresse, E-Mail Adresse, ggf. Register und Registernummer, USt-ID) vollständig und korrekt angeben. Ändern sich die angegebenen Daten nachträglich, so ist der Händler verpflichtet, die Angaben umgehend zu korrigieren. Die angegebene E-Mail-Adresse gilt gleichzeitig als Benutzername. Zudem wählt der Händler ein Passwort. Der Händler hat insbesondere eine natürliche Person zu benennen, die für den Inhalt des Angebots verantwortlich ist. Zudem hat der Händler die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen.

(3) MERViSOFT prüft vor Freischaltung des Händlers auf CADSOMA jedes angelegte Profil auf Seriosität und Plausibilität. Die Freigabe des Profils erfolgt werktags innerhalb von 48 Stunden. MERViSOFT behält sich vor, Profile von Händlern nicht freizugeben, wenn diese gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder die von MERViSOFT festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllen.

(4) Nach Freigabe eines Profils durch MERViSOFT erhält der Händler eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Registrierung. Eine Registrierung, die ein Händler nicht innerhalb von einer Woche durch das erstmalige Anmelden auf CADSOMA oder das Klicken auf den Link der Bestätigungsmail abschließt, kann von MERViSOFT gelöscht werden. Mit der Bestätigung der Registrierung durch den Händlern kommt zwischen MERViSOFT und dem jeweiligen Händler ein Vertrag über die Nutzung von CADSOMA (nachfolgend „Nutzungsvertrag“) zustande. MERViSOFT bestätigt dem Händler den Abschluss des Nutzungsvertrags per E-Mail und übersendet ihm diese Nutzungsbedingungen. Bis zum Abschluss des Registrierungsvorgangs kann ein Händler seine Eingaben mit den üblichen Tastatur-, Maus- und Touchscreenfunktionen direkt in den entsprechenden Eingabefeldern korrigieren.

(5) Jeder Händler darf nur einen Zugang haben; eine Übertragung des Zugangs ist nicht möglich.

§ 4 Laufzeit des Vertrags, Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Vertragsende zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr. Bis zum 31.12.2023 gewährt MERViSOFT jedem Händler ein sofortiges Sonderkündigungsrecht ohne Kündigungsfrist und ohne einer Angabe von Gründen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. MERViSOFT kann diesen Nutzungsvertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn:

  1. der Händler gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat, außer derVerstoß war nur unwesentlich;
  2. der Händler wiederholt gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen hat,insbesondere verbotene Produkte angeboten hat, außer der Verstoß war nurunwesentlich;
  3. der Händler trotz Mahnung eine Rechnung von MERViSOFT nicht bezahlt;
  4. der Händler beim Vertragsabschluss und/ oder im Profil unrichtige oderunvollständige Angaben gemacht hat.

(3) Eine Kündigung hat in Textform oder durch Absenden einer online-Kündigung im Händlerkonto zu erfolgen.

§ 5 Angebot und Kaufvertrags-/ Dienstvertragsschluss

(1) Nach Abschluss der Registrierung kann ein Händler auf CADSOMA Produkte oder Dienstleistungen zum Verkauf anbieten. Die Angaben der Händler im Zusammen- hang mit den angebotenen Produkten/ Leistungen werden von MERViSOFT grundsätzlich nicht geprüft. Sollte MERViSOFT allerdings Kenntnis davon erlan- gen, dass ein Händler gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, werden die rechtswidrigen Inhalte unverzüglich entfernt oder der Zugang zu diesen wird gesperrt.

(2) Die Endkunden haben die Möglichkeit einen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag über ein vom Händler angebotenes Produkt zu schließen. In einer Bestellung des End- kunden liegt dabei das Angebot auf Abschluss eines Kauf-/Dienstleistungsvertrages. MERViSOFT bestätigt dem Endkunden im Namen des Händlers per E-Mail den Eingang der Bestellung.

(3) Ein Vertrag kommt stets zwischen dem Händler und dem jeweiligen Endkunden zustande; MERViSOFT stellt mit CADSOMA insoweit nur die technische Plattformzur Verfügung und wird nicht Vertragspartner der Kaufverträge/Dienstleistungsverträge und haftet auch nicht für deren Erfüllung. Für die Kaufverträge/ Dienstleistungsverträge gelten die ggf. bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Händlers.

(4) Allein der Händler ist verpflichtet und haftbar, dass er alle gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt. Er ist insbesondere verpflichtet, die für ihn geltenden Steuersätze in seinem Händlerprofil zu erfassen und entsprechend zu berücksichtigen.

(5) Vor Abgabe einer Bestellung durch einen Endkunden kann der Händler das Angebot jederzeit ändern oder von CADSOMA nehmen und entscheiden, ob er dieses zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal veröffentlichen möchte.

(6) In der Regel sind Angebote zeitlich nicht befristet.

§ 6 Preise, Zahlung

(1) Die Nutzung von CADSOMA zur Veröffentlichung von Angeboten ist kostenpflichtig. Die Vergütung ist unterteilt in eine feste Gebühr für das jeweilige Paket und eine Umsatzprovision, diese werden dem Händler vor Abschluss der Registrierung bekannt gegeben.

(2) Der Paketgebühr ist im Voraus unmittelbar nach der Registrierung oder Vertrags- verlängerung zur Zahlung fällig (Vorkasse). Der Händler kann mittels Stripe zahlen.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung der Provisionen monatlich, in der ersten Woche des nächsten Monats, und richtet sich nach den geschlossenen Kauf-/Dienstleistungsverträgen bzw. der Höhe des Gesamtumsatzes. MERViSOFT erhält monatlich eine Auswertung über die Kauf-/ Dienstleistungs- verträge und stellt dem Händler eine Rechnung über die exakte Provisionshöhe aus. Die Rechnung geht dem Händler per E-Mail zu und ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

(4) Kommt ein Händler mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann MERViSOFT Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

§ 7 Allgemeine Verhaltenspflichten der Händler, Freistellung bei Verstößen

(1) Der Händler ist verpflichtet, sein Profil sowie die von ihm angebotenen Produkte oder Dienstleistungen immer aktuell zu halten.

(2) Als Preise sind Endpreise anzugeben und die gesetzliche Umsatzsteuer ist auszuweisen.

(3) Allein der Händler ist dafür verantwortlich, dass er über alle Rechte hinsichtlich der von ihm veröffentlichten Inhalte verfügt und dass dadurch keine Rechte Dritter (wie Marken- oder andere Schutzrechte) verletzt werden. Jeder Händler räumt MERViSOFT mit dem Einstellen seines Angebots unwiderruflich und unentgeltlich das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung und Verwertung der von ihm bereitgestellten Inhalte auf CADSOMA ein.

(4) Jeder Händler verpflichtet sich, das Angebot von CADSOMA nicht zu nutzen, um Inhalte zu veröffentlichen, Angebote zu unterbreiten oder Nachrichten zu übermitteln, die bzw. deren Einstellung

  • sittenwidrig, pornographisch, rassistisch oder in sonst einer Weise anstößig sind
  • unsachlich oder vorsätzlich unwahr sind
  • die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzen
  • in sonst einer Weise gegen geltende Gesetze verstoßen bzw. einen Straftatbestand erfüllen
  • Viren oder andere Computerprogramme beinhalten, welche Soft- oder Hardware beschädigen oder die Nutzung von Computern beeinträchtigen können
  • Umfragen oder getarnte Werbung sind, oder
  • dem Zweck dienen, persönliche Daten von anderen Nutzern zu insbesondere geschäftlichen Zwecken zu sammeln und/ oder zu nutzen.

(5) Die Händler dürfen auf CADSOMA nur ernstgemeinte und inhaltlich zutreffende Angebote machen. Die Händler dürfen keine Angebote unter falschem Namen machen.

(6) Jeder Händler ist verpflichtet, MERViSOFT umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang missbraucht wurde. Jeder Händler haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Zugangs vorgenommen werden, und stellt MERViSOFT von etwaigen Schadens- ersatzansprüchen von Dritten frei, außer der Händler hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

(7) Jeder Händler ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten MERViSOFT von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen MERViSOFT oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die MERViSOFT oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Händlers gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung von CADSOMA. In einem solchen Fall informiert MERViSOFT den Händler schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Händler hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.

§ 8 Sperrung und Kündigung

(1) MERViSOFT kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Händler gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen verletzt, oder wenn MERViSOFT ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der anderen Händler:

  • Verwarnung (Abmahnung) von Händlern,
  • Vorläufige, teilweise oder endgültige Sperrung des Händlers.

(2) MERViSOFT kann einen Händler endgültig von der aktiven Benutzung des Portals auch dann ausschließen (endgültige Sperre), wenn er bei der Anmeldung falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail- Adresse, wenn er andere Händler oder MERViSOFT in erheblichem Maße schädigt oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

(3) Sobald ein Händler vorläufig oder endgültig gesperrt wurde, darf er CADSOMA auch mit anderen Händlerzugängen nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Ein gesperrtes Konto kann nicht wiederhergestellt werden, ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht.

(4) MERViSOFT behält sich in jedem Fall strafrechtliche Schritte vor.

§ 9 Systemintegrität und Störung der Internetseite

(1) Händler dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Plattform verwenden, die das Funktionieren der Plattform stören können, insbesondere solche, die es ermöglichen, automatisierte Seitenaufrufe zu generieren.

(2) Händler dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur zur Folge haben können.

(3) Händler dürfen keine von MERViSOFT generierten Inhalte blockieren, überschrei- ben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in das Portal eingreifen.

§ 10 Haftung

(1) MERViSOFT übernimmt keine Verantwortung für die Angebote und Artikelbeschreibungen von Dritten, insbesondere der Händler.

(2) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet MERViSOFT unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. MERViSOFT haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet MERViSOFT nicht.

(3) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(4) Ist die Haftung von MERViSOFT ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies eben- falls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Händler durch MERViSOFT erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungensowie gemäß der Datenschutzerklärung.

Stand: November 2022